20. Januar 2021

Grundsatzentscheidung des EuGH zu Umweltinformationen

Mit seiner Entscheidung vom 20.01.2021 (C-619/19) ist der Europäische Gerichtshof der Argumentation des von Dr. Torsten Gerhard vertretenen Landes Baden-Württemberg gefolgt und hat die Position des Landes im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Offenlegung von Umweltinformationen deutlich gestärkt. Der EuGH hat festgehalten, dass sich eine Behörde auch nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens auf den Schutz interner Mitteilungen berufen kann und diese nicht zwingend gegenüber Bürgerinnen und Bürgern offenlegen muss. Dabei geht der EuGH von einem sehr weiten Verständnis des Begriffs der „internen Mitteilungen“ aus. Ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen vorliegen, ist danach jeweils im Einzelfall zu entscheiden.

Eine Endentscheidung über die Klage des Bürgers auf Akteneinsicht in Unterlagen zum Untersuchungsausschuss zu „Stuttgart 21“ und zum Schlichtungsverfahren, ist damit noch nicht getroffen: Das Bundesverwaltungsgericht und ggf. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen nun darüber entscheiden, wie die abstrakten Kriterien, die der EuGH in seiner Grundsatzentscheidung festgelegt hat, im konkreten Fall anzuwenden sind.

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18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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