09. Februar 2022
Keine Entschädigung bei Betriebsschließung
Das OLG Stuttgart hat entschieden: Es bestehen keine staatshaftungsrechtlichen oder infektionsschutzrechtlichen Entschädigungsansprüche hinsichtlich der Betriebsschließungen im ersten Lockdown 2020. Dr. Malte Weitner hat das Land Baden-Württemberg vertreten.