12. Februar 2021

Online-Seminar StaRUG

Donnerstag, 25. Februar 2021, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz verzahnt sich insbesondere mit dem Vertrags-, Kreditsicherungs- und Gesellschaftsrecht. Die Veranstaltung thematisiert nach einem Überblick über die Grundstrukturen und Prinzipien des neuen Gesetzes auf der einen Seite neue und innovative Gestaltungsoptionen u.a. für mehrseitige Finanzierungsarrangements, gruppeninterne Drittsicherheiten und gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen. Auf der anderen Seite werden anhand eines fiktiven Falles die Schutzmechanismen u.a. für Anteilsinhaber und Finanzgläubiger, insbesondere durch die Vergleichsrechnung mit ihren Bewertungsfragen, diskutiert.

Einen Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Restrukturierung von Darlehensverträgen und Schuldverschreibungen bilden. Hier wird gezeigt, wann das StaRUG die Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes überlagert und wann Finanzrestrukturierungen im Restrukturierungsplan einfacher oder schwerer werden.

Für die gesellschaftsrechtliche Beratung werden verschiedene Szenarien skizziert, in denen gesellschaftsrechtliche Prinzipien und Normen durch das StaRUG verdrängt oder konkretisiert werden.

Um Antwort per E-Mail wird bis 19. Februar 2021 gebeten (veranstaltungen@oppenlaender.de). Bitte geben Sie an, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Das Online-Seminar findet via BigBlueButton statt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Softwareinstallation möglich.

Referenten:

Prof. PD Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.

Dr. Thomas Trölitzsch

Weitere Kanzlei-News

13. März 2023

OPPENLÄNDER berät Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Wein-Gruppe

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Hermann Wein Unternehmensgruppe umfassend rechtlich beraten.

Beitrag lesen
09. März 2023

OPPENLÄNDER verteidigt DSGV gegen Kartellschadensersatzforderungen (EC-Cash)

OPPENLÄNDER hat den DSGV - Deutscher Sparkassen- und Giroverband gegen dutzende Kläger in Kartellschadensersatzverfahren aufgrund von angeblich überhöhten EC-Cash-Gebühren vertreten. Das LG Berlin hat die meisten Klagen vollständig abgewiesen und nur in einigen Fällen Schadensersatz zugesprochen, der aber insgesamt nur eine Höhe von 0,7% der geltend gemachten Gesamtforderung betrug.

Beitrag lesen
07. März 2023

OPPENLÄNDER erstreitet Kartellschadensersatz für die BVG

OPPENLÄNDER hat für die BVG Schadensersatz von Mitgliedern des Schienenkartells erstritten. Dabei hat zum ersten Mal ein deutsches Gericht einen Kartellschaden auf der Grundlage einer Regressionsanalyse selbst geschätzt.

Beitrag lesen
20. Februar 2023

OPPENLÄNDER hat die Daimler Truck AG kartellrechtlich beraten

Dr. Christoph Wolf und Dr. Natalie Seitz haben die Daimler Truck AG bei der Veräußerung von Motorenlizenzen und dem Erwerb einer Beteiligung an dem Kölner Antriebshersteller Deutz kartellrechtlich beraten.

Beitrag lesen