OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Untersuchungsausschuss
Der Landtag des Saarlandes muss die Besetzung des Untersuchungsausschuss zum Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 nicht nachbessern. Es bleibt dabei, dass im Untersuchungsausschuss nur die SPD-Fraktion mit drei ordentlichen Mitgliedern und die CDU-Fraktion mit zwei ordentlichen Mitgliedern vertreten ist. Die Fraktion der AfD darf lediglich ein „ständiges beratendes Mitglied“ stellen, das zwar über viele Rechte verfügt, aber kein Stimmrecht hat.
Einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um den Status als vollwertiges Mitglied zu erlangen, hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Beschluss vom 28. Juli 2023 abgelehnt.
Professor Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte haben den Landtag des Saarlandes vertreten.
OPPENLÄNDER vertritt regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in Verfahren vor Verfassungsgerichten.