28. Juli 2023

OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Untersuchungsausschuss

Der Landtag des Saarlandes muss die Besetzung des Untersuchungsausschuss zum Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 nicht nachbessern. Es bleibt dabei, dass im Untersuchungsausschuss nur die SPD-Fraktion mit drei ordentlichen Mitgliedern und die CDU-Fraktion mit zwei ordentlichen Mitgliedern vertreten ist. Die Fraktion der AfD darf lediglich ein „ständiges beratendes Mitglied“ stellen, das zwar über viele Rechte verfügt, aber kein Stimmrecht hat.

Einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um den Status als vollwertiges Mitglied zu erlangen, hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Beschluss vom 28. Juli 2023 abgelehnt.

Professor Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte haben den Landtag des Saarlandes vertreten.

OPPENLÄNDER vertritt regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in Verfahren vor Verfassungsgerichten.

Dr. Henrike Schulte und Prof. Dr. Christofer Lenz

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01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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