28. Juli 2023

OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Untersuchungsausschuss

Der Landtag des Saarlandes muss die Besetzung des Untersuchungsausschuss zum Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 nicht nachbessern. Es bleibt dabei, dass im Untersuchungsausschuss nur die SPD-Fraktion mit drei ordentlichen Mitgliedern und die CDU-Fraktion mit zwei ordentlichen Mitgliedern vertreten ist. Die Fraktion der AfD darf lediglich ein „ständiges beratendes Mitglied“ stellen, das zwar über viele Rechte verfügt, aber kein Stimmrecht hat.

Einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um den Status als vollwertiges Mitglied zu erlangen, hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Beschluss vom 28. Juli 2023 abgelehnt.

Professor Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte haben den Landtag des Saarlandes vertreten.

OPPENLÄNDER vertritt regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in Verfahren vor Verfassungsgerichten.

Dr. Henrike Schulte und Prof. Dr. Christofer Lenz

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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