06. Februar 2024

OPPENLÄNDER verteidigt Landtag Baden-Württemberg erfolgreich im Organstreitverfahren

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit Langem versucht, Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheiterte die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, da sie die AfD-Kandidaten jedes Mal nicht wählten.

Die Klage der AfD sei teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, urteilte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg am 05.02.2024.

„Der Landtag durfte die parlamentarischen Mitglieder des Kuratoriums durch freie Wahl bestimmen und war daher weder gehalten, den Vorschlägen der AfD-Landtagsfraktion zu folgen, noch musste er das Wahlergebnis näher begründen“, sagte Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg, bei der Urteilsbegründung.

Unsere auf Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte vertraten den Landtag in diesem Organstreitverfahren.

Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Baden-Württemberg.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Dr. Henrike Schulte und Prof. Dr. Christofer Lenz unterhalten sich in den Kanzleiräumlichkeiten.

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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