OPPENLÄNDER verteidigt Landtag Baden-Württemberg erfolgreich im Organstreitverfahren
Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit Langem versucht, Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheiterte die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, da sie die AfD-Kandidaten jedes Mal nicht wählten.
Die Klage der AfD sei teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, urteilte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg am 05.02.2024.
„Der Landtag durfte die parlamentarischen Mitglieder des Kuratoriums durch freie Wahl bestimmen und war daher weder gehalten, den Vorschlägen der AfD-Landtagsfraktion zu folgen, noch musste er das Wahlergebnis näher begründen“, sagte Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg, bei der Urteilsbegründung.
Unsere auf Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte vertraten den Landtag in diesem Organstreitverfahren.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Baden-Württemberg.