24. März 2021

Prozesswelle zum Klimaschutz erwartet

Der Klimawandel ist längst bei den Gerichten angekommen. Eine jüngst ergangene, Aufsehen erregende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu haben Sie der Presse entnommen. Hiernach besteht eine Schutzverpflichtung des Staats für Leben und Gesundheit zukünftiger Generationen (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18 u.a.). Der Staat sei daher zur Herstellung der Klimaneutralität und zu einem besonderen Engagement zum Klimaschutz verpflichtet.

Sieben Umweltschutzverbände haben Shell vor einem Zivilgericht in Den Haag verklagt. Erstmals ist ein multinationaler Konzern per Gerichtsurteil dazu verpflichtet worden, einen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele zu leisten. Das Gericht in Den Haag entschied, dass Shell seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um netto 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 reduzieren muss.

Vor dem OLG Hamm schwelt seit 4 Jahren der Rechtstreit eines (von Umweltverbänden unterstützten) peruanischen Landwirts gegen RWE, der den Energiekonzern auf Übernahme eines Anteils der Kosten der Sicherung seines Grundstückes gegen eine Überflutung in Anspruch genommen hat, die von einem wegen des Treibhauseffekts abschmelzenden lokalen Gletschers ausgelöst werde. Der RWE-Anteil an den Kosten solle dabei dem Anteil von RWE an der weltweiten Emission von Treibhausgasen (0,47 %) entsprechen. Nachdem die erste Instanz den Anspruch noch aus formalen Gründen abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht die Klage zwischenzeitlich für schlüssig erklärt, beabsichtigt also der Klage stattzugeben, wenn die tatsächlichen Behauptungen des Klägers zum Ursachenzusammenhang zutreffen sollten. Daher hat es beschlossen, gutachterlich darüber Beweis zu erheben, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen den Emissionen von RWE einerseits und der Gefährdung des klägerischen Grundstücks andererseits hergestellt werden kann. Es steht sogar ein Ortstermin in den Anden bevor.

Schließlich haben jüngst Umweltverbände angekündigt, kurzfristig Klagen gegen Energieerzeuger und Automobilhersteller in Deutschland wegen derer klimaschädlicher Emissionen und Produkte einzureichen. Auch die industrielle Landwirtschaft ist in den Fokus der Klimaschützer geraten. Die Welle an Klagen wird damit absehbar groß und erreicht früher oder später jedes Unternehmen, das Treibhausgase emittiert.

Wir möchten, dass Sie hierauf vorbereitet sind. OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ist wie keine andere Kanzlei auf Prozesse dieser Art vorbereitet. Wir betreuen seit über 20 Jahren Großverfahren und große Prozesskomplexe aus dem Energierecht und dem Schadenersatzrecht. Auf schwierige Fragen der Schadenszurechnung sind wir spezialisiert. Zu uns gehört eine der bekanntesten öffentlich-rechtlichen Praxisgruppen Deutschlands. Daher würden wir uns sehr freuen, Sie bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen begleiten zu dürfen.

Reservieren Sie sich rechtzeitig Ihr Anwaltsteam. Für ein erstes informatorisches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter klimarecht@oppenlaender.de.

Zur Klarstellung: Der Klimawandel betrifft uns alle. Er wird uns allen bedeutende Veränderungen abverlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik zum Handeln aufgefordert und verpflichtet. Wir meinen, der Kampf gegen den Klimawandel ist eine gesellschaftliche Aufgabe, aber keine Aufgabe des individuellen Schadenersatz- und Ausgleichsrechts vor Zivilgerichten. Daher halten wir die Verteidigung gegen aus unserer Sicht nicht begründete Schadenersatzansprüche für legitim.

Ihr Climate Change Litigation Team von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte.

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