Die niedersächsischen Verkehrsbetriebe dürfen Aufnahmen von Überwachungskameras in ihren Bussen und Bahnen weiterhin speichern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit einem Grundsatzurteil zur Videoüberwachung im ÖPNV entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 11 LC 59/16). Geklagt hatte das Hannoveraner Nahverkehrsunternehmen Üstra gegen ein Verbot von Kameraaufzeichnungen. Das Verbot war 2014 von der Landesdatenschutzbehörde verhängt worden. Dr. Torsten Gerhard vertrat die Üstra gemeinsam mit den Kollegen von KNPZ.
09. September 2017
Videoüberwachung im Nahverkehr
