Spezialisiert

ÖPNV und SPNV

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Wir verfügen über langjährige Beratungspraxis im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere bei der Finanzierung des ÖPNV durch öffentliche Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und allgemeinen Vorschriften. Einen Schwerpunkt dabei bilden Direktvergaben, bei denen wir sowohl bei der Herstellung der Direktvergabevoraussetzungen als auch bei der Durchführung der eigentlichen Vergabe unterstützen. Wir beraten bundesweit kommunale Verkehrsunternehmen und deren Aufgabenträger sowie mittelständische Verkehrsunternehmen. Als „Sektorberater“ haben wir auch die Auswirkungen der Clean-Vehicles-Directive bzw. dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz und Themen wie die Fahrzeugfinanzierung im Blick. Zudem beschäftigen wir uns auch mit den Interessen von Antragstellern im Genehmigungswettbewerb.

Unsere Expertise erstreckt sich über das Vergaberecht hinaus auch auf Beihilferecht, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht. Im Beihilferecht sichern wir umfassende Förderungen, z.B. von Fahrzeugen, gegen Verstöße gegen das Beihilfeverbot (Art. 107 Abs. 1 AEUV) und Rückforderungen ab. Mit Blick auf andere Rechtsgebiete können wir daher sowohl bei sehr umfassenden wie auch sehr spezifischen Fragestellungen, etwa aus den Bereichen Finanzierung (Defizitausgleich), Einkaufskooperationen oder bei der langfristigen Nahverkehrsplanung, exzellente Lösungen anbieten.

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) operiert in einem besonders wettbewerbsgeprägten Umfeld. Daher sind wettbewerbsrechtliche Fragestellungen ein zentraler Bestandteil unserer Beratung im Bereich SPNV. Wir unterstützen Verkehrsunternehmen von Beginn an in wettbewerblichen Vergabeverfahren rund um die Bedienung des eigenen Netzes oder neuer Netze mit Nahverkehrszügen. Wir beraten im Angebotsverfahren und in der Folge bei allen Ausschreibungen (Beschaffung von Zügen, Waggons und Schienen) sowie bei der Direktvergabe nach VO (EG) Nr. 1370/2007. Wir beraten aber auch abseits des Wettbewerbs, wenn es etwa zur Sicherstellung von verknüpften Verkehren der Bildung einer „Gruppe zuständiger Behörden“ unter Beteiligung von Ländern und die Durchführung eines Direktvergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 bedarf.

Auch unsere führende kartellrechtliche Praxis verfügt über viel Erfahrung im Bereich SPNV, unter anderem bei der Etablierung von Einkaufskooperationen und in Kartellschadensersatzverfahren.