Spezialisiert

Klimaklagen und Greenwashing

Aufgrund zunehmender gesetzlicher Vorgaben müssen private Unternehmen in immer stärkerem Maße umweltschutzrechtliche Aspekte und damit die Klimaschutzziele berücksichtigen. Die von Unternehmen zu erfüllenden Klimaziele beschäftigen zunehmend die staatlichen Gerichte. Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zu solchen ESG-spezifischen Themen sowohl vor den Zivilgerichten als auch im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwehr von sogenannten „Klimaklagen“, also dem Versuch, die Einhaltung der Klimaziele des Unternehmens oder Schadensersatz für angeblich klimaschädliches Verhalten gerichtlich zu erzwingen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam auch Strategien, um einem potenziellen Reputationsverlust entgegenzuwirken.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte werden in der Unternehmenskommunikation und Werbung immer wichtiger. Die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Möglichen und Zulässigen sind hier aber eng, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-rechtlichen Vorgaben. Vor den Gerichten landen dazu häufig „Greenwashing“-Klagen, also der Vorwurf, sich ein – (vermeintlich) unzutreffendes – nachhaltiges bzw. grünes Image zu verschaffen, ohne dies im behaupteten Umfang zu leben. Wir beraten Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und vertreten Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um „Umweltwerbung“.