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Lieferkette und Hinweisgeber

Seit dem 01.01.2024 müssen sämtliche inländische Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einhalten und umweltspezifischen Risiken und Menschenrechtsverletzungen entgegenwirken. Die Aufdeckungsgefahr potenzieller Verstöße nimmt durch Meldemöglichkeiten, insbesondere dem Beschwerdesystem des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stetig zu. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Einführung eines geeigneten Compliance-Regelwerks.