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Ladesäuleninfrastruktur

Für die fortschreitende und notwendige Elektrifizierung des Verkehrs muss die Ladesäuleninfrastruktur stark ausgebaut werden. Das ist erklärtes politisches Ziel. Dazu – den Ausbau aber gleichzeitig auch hemmend – gilt es zahlreiche regulatorische Vorgaben zu beachten. Wer öffentliche Ladesäulen betreibt unterliegt z.B. der Ladesäulen- und der Preisangabenverordnung sowie dem Eichrecht. Daneben sind auch die energierechtlichen Vorgaben (z.B. EnWG, EEG) zu beachten.

All diese Regelungen haben Auswirkungen sowohl auf die technische Gestaltung der Ladesäule als auch auf die vertraglichen Regelungen zwischen den Beteiligten. Zu den Beteiligten zählen nicht nur der Ladesäulenbetreiber (Charge Point Operator – CPO) und der jeweilige Ladesäulennutzer, sondern möglicherweise auch noch der Eigentümer des Grundstücks, der Netzbetreiber und ein E-Mobility Provider (EMP). Wir unterstützen alle Beteiligten in diesem Bereich bei der regulatorisch richtigen Gestaltung von Ladeinfrastrukturprojekten.

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