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Preisanpassungen/Wirtschaftlichkeitsklauseln

Preisvereinbarungen geraten gerade bei länger laufenden Bezugsbeziehungen immer wieder unter Druck. Beim Abnehmer kann es zu Unzufriedenheit mit der Transparenz der Berechnung des Preises kommen, die überprüft werden soll. Das basiert häufig auf § 315 BGB oder auf kartellrechtlichen Vorschriften. Auch für das Vertragsverhältnis äußere Einflüsse – regulierungsrechtliche Vorgaben oder (geo-) politische Entwicklungen sowie technologischer Fortschritt – können Einfluss auf das wirtschaftliche Gleichgewicht von Lieferbeziehungen oder auf deren Wirtschaftlichkeit haben. Häufig wird dann auf Basis von vertraglichen Wirtschaftlichkeitsklauseln über Vertragsanpassungen gestritten. Wir beraten unsere Mandanten in diesen Fällen und begleiten sie sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Hier arbeiten wir mit ökonomischen Gutachtern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

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