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ESG

Der Umbau der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit in einem Gleichgewicht von ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ist eine der zentralen Herausforderungen von Unternehmen in den kommenden Jahren. Diese Transformation ist mit komplexen Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten verbunden. ESG wandelt sich zunehmend vom reinen Risikomanagement- und Compliance-Aspekt zu einem wesentlichen Faktor des wirtschaftlichen Erfolgs. Bereits seit geraumer Zeit hat die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards erhebliche Bedeutung für Geschäfts- und Investitionsentscheidungen sowie Entscheidungen von Kapitalgebern. Die ESG-Vorgaben bieten aber auch unternehmerische Chancen, beflügeln Investitionen und schaffen neue unternehmerische Betätigungsfelder. Die Berichtspflichten und regulatorischen Vorgaben werden die Bedeutung der nachhaltigen Unternehmensführung kontinuierlich weiter erhöhen.

Unser fachgebietsübergreifendes ESG-Team berät private Unternehmen verschiedenster Ausrichtung und Größenordnung, Investoren und Gesellschafter, Organmitglieder und die öffentliche Hand in allen relevanten Bereichen des ESG, insbesondere zu öffentlich-rechtlichen Umweltaspekten, beihilferechtlichen Aspekten, zur Corporate Governance, der Nachhaltigkeit bei Ziel-/Vergütungsvereinbarungen, ESG bei M&A-Transaktionen, dem „grünen“ Kartellrecht, wettbewerbsrechtlichen Aspekten des Greenwashings, ESG-Komponenten bei der Unternehmensfinanzierung und den sog. Klimaklagen.

Schwerpunkte