Spezialisiert

Handelsrecht und Vertriebsrecht

Die vertragliche Gestaltung von Handelsbeziehungen eines Unternehmens zu seinen Vertriebspartnern und Endkunden gehört zum Kern seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und ist selbstverständlicher Teil unseres „Corporate Housekeeping“. Wir erstellen

  • • Handelsvertreterverträge
  • • Vertragshändlerverträge
  • • Factoringverträge
  • • Leasingverträge
  • • Franchisingverträge
  • • Standardlieferträge
  • • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • • Einkaufsverträge

 

Die  wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten, mit denen wir bestens vertraut sind, werden hierbei bis ins Detailabgebildet. Bei der Auswahl des richtigen Vertriebssystems und der optimalen Ausgestaltung sind strategische Überlegungen entscheidend. Hierbei profitieren unsere national wie international agierenden Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen ebenso wie von unserem als führend anerkannten kartellrechtlichen Know-how.

Unsere Beratung endet nicht mit der Vertragsgestaltung. Wir begleiten unsere Mandanten auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern im Handelsgeschäft und Vertriebsgeschäft.