16. Dezember 2020

Corona: „Dezember Maßnahmen“ erfolgreich verteidigt

Nach Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung gingen gleich mehrere Anträge gegen die sog. „Dezembermaßnahmen“ ein.

OPPENLÄNDER konnte die (nächtlichen) Ausgangsbeschränkungen, das Pyrotechnikverbot und die Untersagung des Abholservice im geschlossenen Einzelhandel erfolgreich verteidigen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte bisher alle Anträge ab.

Die Verfahren wurden geführt von Dr. Henrike Schulte, Dr. Torsten Gerhard und Dr. Jens Ritter.

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