02. Juni 2022

Erfolg beim Verwaltungsgerichtshof

Unser Partner Dr. Torsten Gerhard hat gemeinsam mit Dr. Henrike Schulte und Niklas Barnsteiner die ersten Corona-Verordnungen der Landesregierung von Baden-Württemberg erfolgreich verteidigt.

Auf die mündliche Verhandlung vom 02.06.2022 hat der Verwaltungsgerichtshof in drei Musterverfahren entschieden, dass die vorübergehenden Betriebsschließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Monaten März bis Juni 2020 verhältnismäßig waren. Entsprechende Normenkontrollanträge von Unternehmen aus den Branchen Fitnessstudio, Gastronomie und Einzelhandel hat der Senat mit umfangreicher Begründung abgelehnt. Bei den drei Urteilen handelt es sich um die ersten Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen der Landesregierung.

Zur ausführlichen Pressemitteilung gelangen Sie hier.

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