24. März 2021
Erfolg für den Freistaat Sachsen
Mit zwei Beschlüssen vom 24.03.2021 hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen jeweils einstimmig abstrakte Normenkontrollanträge gegen Einzelregelungen des Haushaltsgesetzes 2019/2020 des Sächsischen Landtags verworfen.
Die Begründung folgt weitgehend dem Vortrag, den OPPENLÄNDER Rechtsanwälte für die Sächsische Staatsregierung im Verfahren gehalten hat. Der das Verfahren führende OPPENLÄNDER Partner Prof. Dr. Christofer Lenz führt regelmäßig Verfahren vor Verfassungsgerichtshöfen der Länder und des Bundes. Er ist Kommentator des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und Mitglied des Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer.
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