01. Oktober 2019

Erfolg für Land Nordrhein-Westfalen

OPPENLÄNDER hat für das Land Nordrhein-Westfalen am 10.10.2019 eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zuständige ÖPNV-Aufgabenträger die Wahl haben, ob sie in ihrem Gebiet das Verkehrsangebot mit einer allgemeinen Vorschrift oder mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag sicherstellen. Das Land wurde von den OPPENLÄNDER-Anwälten Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik vertreten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

03. April 2024

Dr. Raphael Höll ist neuer assoziierter Partner bei OPPENLÄNDER

Dr. Raphael Höll wurde zum 01.04.2024 zum assoziierten Partner von OPPENLÄNDER ernannt. Seit Oktober 2020 ist Dr. Raphael Höll als Anwalt bei OPPENLÄNDER tätig.

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14. März 2024

OPPENLÄNDER stellt die Weichen für die Zukunft

Um strategische Themen und die Steuerung der internen Verwaltung werden sich künftig zwei geschäftsführende Partner kümmern. Sie werden von einem dreiköpfigen Beirat aus dem Partnerkreis beraten. Wir gratulieren Dr. Christian Gunßer und Dr. Florian Schmidt-Volkmar, die bis Ende 2026 einstimmig als geschäftsführende Partner gewählt wurden.

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29. Februar 2024

OPPENLÄNDER erreicht Genehmigung für langfristige Rohstoffsicherung

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Jens Ritter haben es trotz bürokratischer und rechtlicher Hürden möglich gemacht und für ein Gemeinschaftsunternehmen von zwei großen Kieswerken eine Genehmigung erreicht, die die Rohstoffversorgung langfristig sichert.

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27. Februar 2024

OPPENLÄNDER vertritt Religionsgemeinschaft bei Verfassungsbeschwerde

Die Religionsgemeinschaft möchte einen eigenen Staatsvertrag und angemessene finanzielle Unterstützung erhalten. Vertreten wird sie durch Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Stützel.

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