01. Oktober 2019
Erfolg für Land Nordrhein-Westfalen
OPPENLÄNDER hat für das Land Nordrhein-Westfalen am 10.10.2019 eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zuständige ÖPNV-Aufgabenträger die Wahl haben, ob sie in ihrem Gebiet das Verkehrsangebot mit einer allgemeinen Vorschrift oder mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag sicherstellen. Das Land wurde von den OPPENLÄNDER-Anwälten Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik vertreten. Mehr dazu lesen Sie hier.
