01. Oktober 2019

Erfolg für Land Nordrhein-Westfalen

OPPENLÄNDER hat für das Land Nordrhein-Westfalen am 10.10.2019 eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zuständige ÖPNV-Aufgabenträger die Wahl haben, ob sie in ihrem Gebiet das Verkehrsangebot mit einer allgemeinen Vorschrift oder mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag sicherstellen. Das Land wurde von den OPPENLÄNDER-Anwälten Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik vertreten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

12. Februar 2026

OPPENLÄNDER gehört laut Legal500 wieder zu den Besten

Im jüngst veröffentlichen Ranking von Legal 500 Deutschland 2026 sind wir wieder TOP KANZLEI im City Focus Stuttgart und zählen in zwei Praxisbereichen als TOP TIER KANZLEI.

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29. Januar 2026

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt Streit um Funktionszulagen für den Landtag des Saarlandes

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Gerhold haben für den Landtag des Saarlandes einen Organstreitantrag eines AfD-Abgeordneten zu den Funktionszulagen für Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende abgewehrt.

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14. Januar 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Arbeitsrecht und M&A durch Rechtsanwältin Karoline Korff

Seit dem 01. Januar 2026 verstärkt Karoline Korff unser Team im Arbeitsrecht und M&A.

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19. Dezember 2025

Landtagspräsidentin gewinnt mit OPPENLÄNDER den Tunnel-Streit gegen die AfD

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte haben für die Landtagspräsidentin Muhterem Aras einen Organstreitantrag der AfD zu Regelungen des Zugangs zu Räumen des Landtags und insbesondere zu einem Verbindungstunnel abgewehrt.

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