01. Oktober 2019

Erfolg für Land Nordrhein-Westfalen

OPPENLÄNDER hat für das Land Nordrhein-Westfalen am 10.10.2019 eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zuständige ÖPNV-Aufgabenträger die Wahl haben, ob sie in ihrem Gebiet das Verkehrsangebot mit einer allgemeinen Vorschrift oder mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag sicherstellen. Das Land wurde von den OPPENLÄNDER-Anwälten Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik vertreten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

04. September 2026

NTT DATA Business Solutions AG bei der Übernahme des schwedischen ServiceNow-Spezialisten Netgain von OPPENLÄNDER beraten

Mit der Übernahme von Netgain AB baut NTT DATA Business Solutions AG seine Position im europäischen ServiceNow-Markt weiter aus.

Beitrag lesen
27. August 2026

JUVE nominiert OPPENLÄNDER 2026 als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Der JUVE Verlag nominiert uns 2026 zusammen mit Geradin Partners, Glade Michel Wirtz und Hogan Lovells Cadwalader. Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Kartellrechtspraxis und bleiben gespannt auf die Verleihung am 29. Oktober 2026.

Beitrag lesen
26. August 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gesellschaftsrecht durch Rechtsanwalt Dr. Marcel Lerch

Seit August 2026 verstärkt Dr. Marcel Lerch unser Gesellschaftsrechts-Team.

Beitrag lesen
24. Juli 2026

BOLT setzt mit OPPENLÄNDER die Aussetzung der Preisregulierung für den Mietwagenverkehr in Köln durch

Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold haben für die europäische Mobilitätsplattform BOLT in Köln die Allgemeinverfügung für Mindestpreise im Mietwagenverkehr gekippt.

Beitrag lesen