30. Juli 2019
„Karlsruher Modell“ gesichert
Am 30.07.2019 haben das Land Baden-Württemberg, die Stadt Karlsruhe, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, der Landkreis Karlsruhe, die Stadt Heilbronn und der Landkreis Germersheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer “Karlsruher Gruppe von Behörden“ geschlossen. Mit diesem Instrument der Europäischen Verordnung 1370/2007 stellen die Beteiligten den Fortbestand und die Weiterentwicklung des erfolgreichen Karlsruher Modells mit seinem charakteristischen Tram-Train-System sicher. Beraten haben die beiden OPPENLÄNDER-Anwälte Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Corina Jürschik.
