20. November 2020

Keine Vorstandshaftung bei Villeroy & Boch

Dr. Thomas Trölitzsch und Dr. Donata Beck haben vor dem Landgericht Saarbrücken den früheren Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden Wendelin von Boch gegen eine Klage der Villeroy & Boch AG vertreten, mit der gegen mehrere frühere Vorstandsmitglieder Schadensersatzansprüche in Höhe von 70 Mio. € wegen einer gegen die Gesellschaft und mehrere Tochtergesellschaften verhängten EU-Kartellbuße geltend gemacht wurden.

Die Klage der Villeroy & Boch AG wurde vom Gericht abgewiesen: Es ist der bislang größte bekannt gewordene Fall, bei dem es um die Regressfähigkeit einer EU-Kartellbuße in Deutschland geht.

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Im neu herausgegebenen Client Choice Report 2025 von Lexology (ehemals Who‘s Who Legal), wird Dr. Matthias Ulshöfer als einer der weltweit führenden Anwälte im Bereich „Government“ ausgezeichnet

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