20. November 2020
Keine Vorstandshaftung bei Villeroy & Boch
Dr. Thomas Trölitzsch und Dr. Donata Beck haben vor dem Landgericht Saarbrücken den früheren Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden Wendelin von Boch gegen eine Klage der Villeroy & Boch AG vertreten, mit der gegen mehrere frühere Vorstandsmitglieder Schadensersatzansprüche in Höhe von 70 Mio. € wegen einer gegen die Gesellschaft und mehrere Tochtergesellschaften verhängten EU-Kartellbuße geltend gemacht wurden.
Die Klage der Villeroy & Boch AG wurde vom Gericht abgewiesen: Es ist der bislang größte bekannt gewordene Fall, bei dem es um die Regressfähigkeit einer EU-Kartellbuße in Deutschland geht.
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