15. Mai 2023

Neue assoziierte Partner bei OPPENLÄNDER

Dr. Henrike Schulte und Dr. Simon Schmauder werden unsere Partnerschaft zum 01.06.2023 als neue assoziierte Partnerin und neuer assoziierter Partner verstärken. Beide sind nun seit 3,5 Jahren als Anwalt/in bei OPPENLÄNDER tätig.

Dr. Henrike Schulte ist seit 2019 Anwältin bei uns und im öffentlichen Recht tätig. In den letzten Jahren hat sie sich zu einer Expertin für komplexe verfassungsrechtliche Fragestellungen entwickelt und ist auch auf beihilfe- und verkehrsrechtliche Themen spezialisiert.

Dr. Simon Schmauder ist bereits seit 2017 ein Oppenländer, hatte seine Tätigkeit aber für LL.M.-Studium und Promotion unterbrochen. Er hat sich bei uns zu einem ausgewiesenen Kartellrechtler entwickelt, der in den Bereichen Fusionskontrolle, Vertriebskartellrecht und Kartellschadensersatzrecht sowie der Gesundheits- und Medienbranche über besondere Expertise verfügt.

Wir freuen uns sehr, dass sich beide ab kommendem Monat auch mehr in unternehmerischen Entscheidungen der Partnerschaft einbringen werden.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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