29. Februar 2024

OPPENLÄNDER erreicht Genehmigung für langfristige Rohstoffsicherung

Der heimische Markt der Rohstoffgewinnung ist wichtig, um die Abhängigkeit von anderen Staaten zur reduzieren und lange und emissionsintensive Transportwege zu vermeiden. Das hat die Politik längst erkannt und trotzdem beklagen sich Unternehmen aus dem Bereich der Rohstoffgewinnung oft darüber, dass große Vorhaben in Deutschland aufgrund bürokratischer und rechtlicher Hürden kaum noch realisierbar sind.

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Jens Ritter haben es trotzdem möglich gemacht: Für ein Gemeinschaftsunternehmen von zwei großen Kieswerken haben sie beim Landratsamt Biberach eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erreicht, die die Rohstoffversorgung langfristig sichert.

Christofer Lenz

Weitere Kanzlei-News

27. November 2025

OPPENLÄNDER ernennt eine neue Partnerin und einen neuen Partner

Die OPPENLÄNDER-Partnerschaft wächst. Zum 01.01.2026 wird Dr. Henrike Schulte Partnerin und Dr. Joachim Ott Salary Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte. Beide waren bisher assoziierte Partner der Kanzlei.

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21. November 2025

OPPENLÄNDER erstreitet Rekordschadensersatzbetrag für idealo

idealo hat vor dem Landgericht Berlin einen wegweisenden Erfolg gegen Google erzielt. Das Gericht bestätigte, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen, und verurteilte den US-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro inklusive Zinsen.

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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