24. Juli 2023

OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Schuldenbremse

Der Landeshaushalt 2021 ist vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Die FDP-Fraktion hat in einem Organstreit eine Verletzung der Schuldenbremse gerügt und das an Kreditermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgemacht.

OPPENLÄNDER hat den Landtag als Haushaltsgesetzgeber vertreten. Das OPPENLÄNDER-Team bestehend aus Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Julia Felger hat erreicht, dass der Normenkontrollantrag vom Verfassungsgerichtshof nach mündlicher Verhandlung als unzulässig abgewiesen wurde. Entscheidend war, dass die antragstellende Fraktion eine spürbare Beeinträchtigung der Spielräume künftiger Landtage nicht darlegen konnte. Hier finden Sie die Leitsätze zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2023.

OPPENLÄNDER vertritt regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in Verfahren vor den Verfassungsgerichten.

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Christofer Lenz

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18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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