OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Schuldenbremse
Der Landeshaushalt 2021 ist vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Die FDP-Fraktion hat in einem Organstreit eine Verletzung der Schuldenbremse gerügt und das an Kreditermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgemacht.
OPPENLÄNDER hat den Landtag als Haushaltsgesetzgeber vertreten. Das OPPENLÄNDER-Team bestehend aus Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Julia Felger hat erreicht, dass der Normenkontrollantrag vom Verfassungsgerichtshof nach mündlicher Verhandlung als unzulässig abgewiesen wurde. Entscheidend war, dass die antragstellende Fraktion eine spürbare Beeinträchtigung der Spielräume künftiger Landtage nicht darlegen konnte. Hier finden Sie die Leitsätze zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2023.
OPPENLÄNDER vertritt regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in Verfahren vor den Verfassungsgerichten.
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