15. Januar 2024

OPPENLÄNDER-Partner leitet Verfassungsrechtsausschuss

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Partner Prof. Dr. Christofer Lenz zum neuen Vorsitzenden des Verfassungsrechtsausschuss bestimmt. Der Ausschuss gibt auf Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Stellungnahmen zu anhängigen Verfahren ab und bringt so die anwaltliche Sichtweise ein. Die Ausschussmitglieder werden auf vier Jahre berufen und arbeiten ehrenamtlich. Die derzeitige Berufungsperiode hat am 01.01.2024 begonnen und endet am 31.12.2027.

Wir gratulieren Christofer Lenz zu dieser ehrenvollen Aufgabe und wünschen ihm und den anderen Ausschussmitgliedern Dr. Katharina Wild, Dr. Christian Bracher, Prof. Dr. Karsten Fehn, Dr. Markus Groß, Dr. Patrick Heinemann, Dr. Michael Moeskes, Dr. Marc Ruttloff und Dr. Gerhard Strate viel Erfolg.

Christofer Lenz

Weitere Kanzlei-News

01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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