OPPENLÄNDER vertritt Religionsgemeinschaft bei Verfassungsbeschwerde
Eine liberale jüdische Religionsgemeinschaft hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, um einen eigenen Staatsvertrag und angemessene finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bisher erhält die Religionsgemeinschaft finanzielle Unterstützung über den Zentralrat der Juden in Deutschland, der 2003 einen Staatsvertrag mit der Bundesregierung eingegangen ist. Die vom Zentralrat weitergegebene Unterstützung beträgt aber weniger als ein Prozent der Unterstützung, obwohl die Zahl der Gläubigen und Gemeinden vier bis fünfzehn Prozent entsprechen würde.
Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Stützel vertreten die Religionsgemeinschaft und stützen sich in ihrer Verfassungsbeschwerde unter anderem auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damals stellte das BVerfG fest, dass der Staat eine Religionsgemeinschaft nicht in ein „Abhängigkeitsverhältnis“ von einer anderen Religionsgemeinschaft bringen darf.
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