27. Februar 2024

OPPENLÄNDER vertritt Religionsgemeinschaft bei Verfassungsbeschwerde

Eine liberale jüdische Religionsgemeinschaft hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, um einen eigenen Staatsvertrag und angemessene finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bisher erhält die Religionsgemeinschaft finanzielle Unterstützung über den Zentralrat der Juden in Deutschland, der 2003 einen Staatsvertrag mit der Bundesregierung eingegangen ist. Die vom Zentralrat weitergegebene Unterstützung beträgt aber weniger als ein Prozent der Unterstützung, obwohl die Zahl der Gläubigen und Gemeinden vier bis fünfzehn Prozent entsprechen würde.

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Stützel vertreten die Religionsgemeinschaft und stützen sich in ihrer Verfassungsbeschwerde unter anderem auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damals stellte das BVerfG fest, dass der Staat eine Religionsgemeinschaft nicht in ein „Abhängigkeitsverhältnis“ von einer anderen Religionsgemeinschaft bringen darf.

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01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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