Schienenkartell: Erfolge bei OLG Düsseldorf
OPPENLÄNDER hatte für zwei Nahverkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 und 2015 beim Landgericht Dortmund Klagen gegen Mitglieder des Schienenkartells eingereicht. Das Landgericht Dortmund entschied im Jahr 2017 zugunsten der Nahverkehrsunternehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die Berufungen der kartellbeteiligten Unternehmen zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Die Urteile wurden mit Spannung erwartet. Noch im Dezember hatte der Bundesgerichtshof zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, dass sich Kartellgeschädigte zum Nachweis des Schadens nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen können. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings deutlich gemacht, dass Kartellschäden auf der Grundlage tatsächlicher Vermutungen festgestellt werden können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die kartellbedingte Schädigung der Nahverkehrsunternehmen auf der Grundlage von tatsächlichen Vermutungen bejaht und die Berufungen der am Kartell beteiligten Unternehmen zurückgewiesen.