23. Januar 2019

Schienenkartell: Erfolge bei OLG Düsseldorf

OPPENLÄNDER hatte für zwei Nahverkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 und 2015 beim Landgericht Dortmund Klagen gegen Mitglieder des Schienenkartells eingereicht. Das Landgericht Dortmund entschied im Jahr 2017 zugunsten der Nahverkehrsunternehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die Berufungen der kartellbeteiligten Unternehmen zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Die Urteile wurden mit Spannung erwartet. Noch im Dezember hatte der Bundesgerichtshof zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, dass sich Kartellgeschädigte zum Nachweis des Schadens nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen können. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings deutlich gemacht, dass Kartellschäden auf der Grundlage tatsächlicher Vermutungen festgestellt werden können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die kartellbedingte Schädigung der Nahverkehrsunternehmen auf der Grundlage von tatsächlichen Vermutungen bejaht und die Berufungen der am Kartell beteiligten Unternehmen zurückgewiesen.

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Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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OPPENLÄNDER erzielt Prozesserfolg zu Schadensersatzforderungen aus Arzneimittelrabattverträgen

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01. April 2026

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