23. Januar 2019

Schienenkartell: Erfolge bei OLG Düsseldorf

OPPENLÄNDER hatte für zwei Nahverkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 und 2015 beim Landgericht Dortmund Klagen gegen Mitglieder des Schienenkartells eingereicht. Das Landgericht Dortmund entschied im Jahr 2017 zugunsten der Nahverkehrsunternehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die Berufungen der kartellbeteiligten Unternehmen zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Die Urteile wurden mit Spannung erwartet. Noch im Dezember hatte der Bundesgerichtshof zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, dass sich Kartellgeschädigte zum Nachweis des Schadens nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen können. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings deutlich gemacht, dass Kartellschäden auf der Grundlage tatsächlicher Vermutungen festgestellt werden können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die kartellbedingte Schädigung der Nahverkehrsunternehmen auf der Grundlage von tatsächlichen Vermutungen bejaht und die Berufungen der am Kartell beteiligten Unternehmen zurückgewiesen.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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