28. Februar 2022
Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess
Das GeschGehG hat den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen grundlegend reformiert. Erstmals nimmt der deutsche Gesetzgeber das praxisrelevante Problem des Geheimnisschutzes im Zivilprozess in den Blick und regelt in den §§ 15 ff. GeschGehG ein ausdifferenziertes System aus Geheimnisschutzmechanismen gegenüber der Öffentlichkeit und dem Prozessgegner.
Gemeinsam mit Dr. Ben Steinbrück hat unser Litigator Dr. Raphael Höll die neuen zivilprozessualen Geheimnisschutzbestimmungen umfassend kommentiert. Der von Dr. Jörg Brammsen und Simon Apel herausgegebene Kommentar zum GeschGehG erscheint in der Reihe Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp).