Dr. Felix Born und Dr. Carl Höfer haben für die TAKKT AG einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht Stuttgart hat einen Antrag von Dr. Konrad Erzberger auf paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat der TAKKT AG zurückgewiesen. Dr. Konrad Erzberger ist bundesweit für die massenhafte Einleitung sog. Statusverfahren bekannt. Das Landgericht ist der Argumentation von OPPENLÄNDER gefolgt, dass TAKKT nicht den Regelungen der paritätischen Mitbestimmung (MitbestG) unterliegt. Entscheidend hier war, dass Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften bei der Berechnung des Schwellenwertes für die Mitbestimmung nicht zu berücksichtigen sind. Eine internationale Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs sei auch nicht aus Gründen des Verfassungs- oder Europarechts geboten.
Das Landgericht Stuttgart hat Herrn Dr. Erzberger aus Billigkeitsgründen die Gerichtskosten auferlegt. Die Einleitung einer Vielzahl von Statusverfahren (mehr als 30 Verfahren) zur Klärung eines eher rechtspolitischen Anliegens liege weder im Interesse der Gesellschaften noch der Allgemeinheit. Diese Kostenentscheidung dürfte für die noch ausstehenden „Erzberger-Verfahren“ Vorbildcharakter haben.
Dr. Felix Born, Dr. Carl Höfer (Gesellschaftsrecht/Federführung); Prof. Dr. Christofer Lenz, Rahel Diers (Verfassungs- und Europarecht)