10. Februar 2021

BGH bestätigt Schadenspauschale für Kartellschäden

Mit „Schienenkartell VI“ gibt es ein weiteres Grundsatzurteil des BGH zum Kartellschadensersatz. Wieder geht es um die Klage einer OPPENLÄNDER-Mandantin. Der BGH bestätigt jetzt die Wirksamkeit von Schadenspauschalierungsklauseln für Kartellschäden in Höhe von bis zu 15 %. Die kartellbeteiligten Unternehmen tragen die Beweislast, dass kein Schaden vorliegt.

„Schienenkartell VI“ hat damit große Auswirkungen für die Praxis. Das sieht der BGH wahrscheinlich ähnlich und hat das Urteil für die amtliche Sammlung („BGHZ“) vorgesehen. Daneben enthält das Urteil Wichtiges zur Schadensschätzung und zur ökonomischen Analyse.

Unsere Partner Albrecht Bach, Matthias Lorenz und Christoph Wolf vertreten die Klägerin, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), in den Instanzen. Inhouse bei BVG führen Ute Bonde und Sonja Zeitler die Verfahren mit großem Einsatz. Vor dem BGH hat Axel Rinkler vertreten.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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