10. Februar 2021

BGH bestätigt Schadenspauschale für Kartellschäden

Mit „Schienenkartell VI“ gibt es ein weiteres Grundsatzurteil des BGH zum Kartellschadensersatz. Wieder geht es um die Klage einer OPPENLÄNDER-Mandantin. Der BGH bestätigt jetzt die Wirksamkeit von Schadenspauschalierungsklauseln für Kartellschäden in Höhe von bis zu 15 %. Die kartellbeteiligten Unternehmen tragen die Beweislast, dass kein Schaden vorliegt.

„Schienenkartell VI“ hat damit große Auswirkungen für die Praxis. Das sieht der BGH wahrscheinlich ähnlich und hat das Urteil für die amtliche Sammlung („BGHZ“) vorgesehen. Daneben enthält das Urteil Wichtiges zur Schadensschätzung und zur ökonomischen Analyse.

Unsere Partner Albrecht Bach, Matthias Lorenz und Christoph Wolf vertreten die Klägerin, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), in den Instanzen. Inhouse bei BVG führen Ute Bonde und Sonja Zeitler die Verfahren mit großem Einsatz. Vor dem BGH hat Axel Rinkler vertreten.

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