12. April 2023

Durchbruch für Hubert Burda Media und FUNKE-Verlag errungen

Unsere Kartellrechtspraxis erwirkt Grünes Licht für ein Vermarktungs-Joint-Venture von Burda und FUNKE. Die Verlage bezeichnen die Kooperation als zukunftsweisend, weil sie die Verteidigung der Marktposition gegen dominierende US-amerikanische Tech-Giganten bei gleichzeitiger Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit der Verlage erlaube. Burda und FUNKE werden das BCN Brand Community Network zu einem integrierten Vermarkter ausbauen. Das Bundeskartellamt hat mögliche Wettbewerbseffekte der Kooperation in einem fünfmonatigen Fusionskontrollverfahren detailliert geprüft.

Kartellrechtlich wurde das Verfahren für Burda und FUNKE von Dr. Donata Beck, Dr. Ulrich Klumpp und Dr. Simon Schmauder, LL.M. (University of San Diego) geführt. Inhouse haben Dr. Maximilian Preisser (Burda), Dr. Eva Heneweer und Dr. Carsten Bronny (beide FUNKE) das Verfahren juristisch begleitet.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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