03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Das Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen. Nach einer fast zwei Jahre andauernde Auseinandersetzung zwischen dem Land und der Stadt Heidelberg über das frühere Gefängnis gibt es eine einvernehmliche Lösung. Das Land kann den Faulen Pelz übergangsweise für den Maßregelvollzug nutzen und hat damit die dringend benötige Überbrückungslösung bis zur Fertigstellung weiterer Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Anschließend kann der „Faule Pelz“ durch die Universität Heidelberg genutzt werden. Ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten, allen voran für Amtschefin Leonie Dirks (Sozialministerium) und den Ersten Bürgermeister Jürgen Odszuck (Stadt Heidelberg).

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Jens Ritter vor dem Gebäude von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

Beitrag lesen
04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

Beitrag lesen
03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

Beitrag lesen
28. Juli 2023

OPPENLÄNDER gewinnt Streit um Untersuchungsausschuss

Der Landtag des Saarlandes muss die Besetzung eines Untersuchungsausschusses nicht nachbessern. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat den Antrag der dortigen AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Beitrag lesen