Schadensersatz im Aufzug- und Fahrtreppenkartell für OPPENLÄNDER-Mandanten
Seit mehr als zwölf Jahren wird um Schadensersatz im Aufzugs- und Fahrtreppenkartell gestritten – nun wurden unseren Mandanten beträchtliche Schadensersatzbeträge zugesprochen!
In unseren beiden ältesten Kartellschadensersatzverfahren gab es letzte Woche die Urteile des Landgericht Berlin. Der Ursprung des Verfahrens liegt in illegalen Preisabsprachen von Rolltreppen- und Aufzugherstellern. Geklagt haben namhafte Baudienstleister wie Hochtief und Bilfinger sowie Verkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) oder der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR). Federführend vertreten wurden sie von unseren Partnern Dr. Florian Schmidt-Volkmar und Prof. Dr. Albrecht Bach. In Summe wurde unseren Mandanten ein Schadensersatz in Höhe von ca. 18,5 Mio. € zuerkannt.
Berichterstattung des JUVE Verlags