09. August 2017

SHW AG übernimmt Lust Hybrid-Technik GmbH

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die zum SHW-Konzern gehörende SHW Automotive GmbH bei der Übernahme der Anteile an der Lust Hybrid-Technik GmbH mit Sitz in Hermsdorf (Thüringen) beraten. Die Lust Hybrid-Technik GmbH deckt als Anbieter im Bereich Electronics Manufacturing Services die komplette Auftragsfertigung von elektronischen Baugruppen ab – von der Prozessentwicklung über die Leiterplattenbestückung bis hin zu komplexen Prüfkonzepten und weltweiter Auslieferung. Der SHW-Konzern optimiert mit dem Zukauf seine Wertschöpfungstiefe im Bereich elektrisch angetriebener Pumpen. Für SHW war folgendes Oppenländer-Team tätig: Dr. Felix Born (Federführung, Partner, Corporate/M&A), Dr. Torsten Gerhard (Partner, Öffentliches Recht), Dr. Christian Gunßer (Partner, Corporate Finance/M&A), Dr. Anne-Kathrin Bettecken (Corporate M&A), Marius Bücke (Arbeitsrecht).

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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