12. Januar 2021

SZ und F.A.Z. gründen Joint Venture

Dr. Donata Beck und Dr. Ulrich Klumpp, beide Kartellrecht, erwirken vor dem Bundeskartellamt grünes Licht für eine Anzeigenkooperation zwischen Süddeutsche Zeitung (SZ) und Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). SZ und F.A.Z. planen, ihre überregionalen Print-Anzeigen künftig über das gemeinsame Joint Venture Republic GmbH zu vermarkten.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat beide Zeitungen in den Verfahren zur fusionskontrollrechtliche Freigabe und zur kartellrechtlichen Prüfung nach Art. 101 AEUV vor dem Bundeskartellamt vertreten.

Weitere Informationen zum Medienkartellrechts-Team von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte:

• Das Team um Klumpp und Beck hat in der Vergangenheit schon einige komplexe Fusionskontroll-Fälle im Zeitungsbereich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.
• OPPENLÄNDER ist seit Jahren für verschiedene Medienhäuser tätig und berät Zeitungs- und Zeitschriftenverlag ebenso wie Buchverlage und Rundfunkunternehmen zu kartell- und medienrechtlichen Fragen.
• OPPENLÄNDER ist immer wieder auch an der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen im Mediensektor beteiligt.

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18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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