12. Januar 2021

SZ und F.A.Z. gründen Joint Venture

Dr. Donata Beck und Dr. Ulrich Klumpp, beide Kartellrecht, erwirken vor dem Bundeskartellamt grünes Licht für eine Anzeigenkooperation zwischen Süddeutsche Zeitung (SZ) und Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). SZ und F.A.Z. planen, ihre überregionalen Print-Anzeigen künftig über das gemeinsame Joint Venture Republic GmbH zu vermarkten.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat beide Zeitungen in den Verfahren zur fusionskontrollrechtliche Freigabe und zur kartellrechtlichen Prüfung nach Art. 101 AEUV vor dem Bundeskartellamt vertreten.

Weitere Informationen zum Medienkartellrechts-Team von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte:

• Das Team um Klumpp und Beck hat in der Vergangenheit schon einige komplexe Fusionskontroll-Fälle im Zeitungsbereich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.
• OPPENLÄNDER ist seit Jahren für verschiedene Medienhäuser tätig und berät Zeitungs- und Zeitschriftenverlag ebenso wie Buchverlage und Rundfunkunternehmen zu kartell- und medienrechtlichen Fragen.
• OPPENLÄNDER ist immer wieder auch an der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen im Mediensektor beteiligt.

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27. November 2025

OPPENLÄNDER ernennt eine neue Partnerin und einen neuen Partner

Die OPPENLÄNDER-Partnerschaft wächst. Zum 01.01.2026 wird Dr. Henrike Schulte Partnerin und Dr. Joachim Ott Salary Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte. Beide waren bisher assoziierte Partner der Kanzlei.

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21. November 2025

OPPENLÄNDER erstreitet Rekordschadensersatzbetrag für idealo

idealo hat vor dem Landgericht Berlin einen wegweisenden Erfolg gegen Google erzielt. Das Gericht bestätigte, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen, und verurteilte den US-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro inklusive Zinsen.

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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