30. August 2021

Wenn das Kartellamt vor der Tür steht

Durchsuchungen und Nachprüfungen von Kartellbehörden können jeden treffen, Unternehmen, Geschäftsleitung und Mitarbeiter. Nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Kartellbehörden geraten. Darüber hinaus machen Bundeskartellamt und Europäische Kommission immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch, auch Privatwohnungen von Managern zu durchsuchen.

Fehler können dazu führen, dass ein späteres Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes deutlich höher ausfällt. Fehlentscheidungen im Rahmen einer Durchsuchung können selbst dann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, wenn am Ende des Verfahrens kein Kartellverstoß nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es besonders wichtig, in dieser entscheidenden Phase zu wissen, was zu tun ist.

Leichter gesagt als getan. Eine Durchsuchung ist für die betroffenen Personen eine Extremsituation. Zudem stellen die seit diesem Jahr erweiterten Befugnisse des Bundeskartellamts Unternehmen und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen.

In unserem Seminar wollen wir mit Ihnen über die wichtigsten „Dos and Don’ts“ sprechen. Anders als bei einer echten Durchsuchung werden Sie dabei Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

Das Online-Seminar findet via BigBlueButton statt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung am Tag des Seminars per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Softwareinstallation möglich. Nach den Vorträgen gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung bis 9. September 2021 an veranstaltungen@oppenlaender.de.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

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04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

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03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

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03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

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