16. Februar 2024

Girocard-Verfahren: OPPENLÄNDER erringt weiteren Sieg für den DSGV

33 Millionen Euro Schadensersatz – das fordert Tankstellenbetreiber Jet wegen vermeintlich überhöhter Händlerentgelte bei Girocard-Zahlungen (electronic cash) von der deutschen Kreditwirtschaft. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen, weil die Händlerentgelte nicht, wie von Jet behauptet, überhöht waren. Ergänzend verlangte Jet ins Blaue hinein umfangreiche Akteneinsicht in Akten aus eingestellten Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes im Zusammenhang mit den Händlerentgelten, und erhoffte sich hierdurch offenbar Zufallsfunde. Jet stützte sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), also den normalen Informationszugang für Bürger. Das Verwaltungsgericht Köln wollte die Akteneinsicht gewähren. Auf die Berufung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundeskartellamtes hat das Oberverwaltungsgericht NRW nun entschieden, dass eine Akteneinsicht für Kartellschadensersatzkläger nach dem IFG nicht in Betracht kommt.

OPPENLÄNDER hat den DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband unter Federführung der Kartellrechts-Partner Dr. Andreas Hahn und Dr. Martin Fink und des Litigation-Partners Dr. Matthias Lorenz vor dem Landgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht NRW erfolgreich vertreten.

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Die OPPENLÄNDER-Partnerschaft wächst. Zum 01.01.2026 wird Dr. Henrike Schulte Partnerin und Dr. Joachim Ott Salary Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte. Beide waren bisher assoziierte Partner der Kanzlei.

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21. November 2025

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13. Oktober 2025

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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