Girocard-Verfahren: OPPENLÄNDER erringt weiteren Sieg für den DSGV
33 Millionen Euro Schadensersatz – das fordert Tankstellenbetreiber Jet wegen vermeintlich überhöhter Händlerentgelte bei Girocard-Zahlungen (electronic cash) von der deutschen Kreditwirtschaft. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen, weil die Händlerentgelte nicht, wie von Jet behauptet, überhöht waren. Ergänzend verlangte Jet ins Blaue hinein umfangreiche Akteneinsicht in Akten aus eingestellten Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes im Zusammenhang mit den Händlerentgelten, und erhoffte sich hierdurch offenbar Zufallsfunde. Jet stützte sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), also den normalen Informationszugang für Bürger. Das Verwaltungsgericht Köln wollte die Akteneinsicht gewähren. Auf die Berufung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundeskartellamtes hat das Oberverwaltungsgericht NRW nun entschieden, dass eine Akteneinsicht für Kartellschadensersatzkläger nach dem IFG nicht in Betracht kommt.
OPPENLÄNDER hat den DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband unter Federführung der Kartellrechts-Partner Dr. Andreas Hahn und Dr. Martin Fink und des Litigation-Partners Dr. Matthias Lorenz vor dem Landgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht NRW erfolgreich vertreten.