OPPENLÄNDER erstreitet Kartellschadensersatz für die BVG
Kartellschäden zu berechnen ist aufwändig, schwierig und teuer. Daher ergingen in Schadensersatzprozessen bisher häufig zwar viele Grundurteile, aber nur selten Urteile über die Höhe des konkreten Schadens.
Wenn es zu Entscheidungen über die Höhe kam, wendeten die Gerichte unterschiedliche Methoden an. In einigen Fällen gab es schadenspauschalisierende Vertragsklauseln. Andere Gerichte, z.B. das LG Dortmund, schätzten die Höhe des Anspruchs ohne gutachterliche Hilfe. Teilweise stellten die Gerichte „einfache“ Preisvergleiche an.
Das Landgericht Berlin hat der Schadensersatzklage der BVG nun etwa zur Hälfte stattgegeben und dafür eine andere Methode gewählt. Es hat den Schaden ebenfalls selbst geschätzt, aber auf Grundlage der vorgelegten ökonometrischen Parteigutachten.
Dr. Christoph Wolf (Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Prozessführung), Dr. Raphael Höll (Konfliktlösung) und Dr. Christopher Réti (Kartellrecht) haben die BVG vertreten.
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