09. März 2023
OPPENLÄNDER verteidigt DSGV gegen Kartellschadensersatzforderungen (EC-Cash)
150 Millionen Euro hatten die elf Klägergruppen insgesamt gefordert. Vier Klägern hat das LG Berlin ca. 1 Mio. Euro zugesprochen, also 0,7 Prozent der geforderten Summe. Alle anderen Klagen wurden vollständig abgewiesen. Denn im Fall der Mineralölkonzerne konnte das Gericht schon „keinen kartellrechtlich relevanten Schaden“ erkennen. Ansprüche von vor 2009 waren bereits verjährt.
Den DSGV haben Dr. Andreas Hahn (Kartellrecht), Dr. Martin Fink (Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Prozessführung), Tobias Gawaz (Kartellrecht) und Simon Gollasch (Kartellrecht/Prozessführung) vertreten.
Weitere Informationen finden Sie hier.