15. Februar 2021

Portfolioerweiterung der Rieker Finanz-Gruppe

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Rieker Investment GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der WM Beautysystems-Gruppe beraten. Die WM Beautysystems-Gruppe betreibt die größte Sonnenstudiokette in Deutschland und Europa unter der bekannten Marke Sunpoint. Derzeit betreibt die WM Beautysystems-Gruppe mehr als 115 eigene Studios und mehr als 80 Franchise-Studios. Der veräußernde Gesellschafter wird weiterhin eine Minderheitsbeteiligung an der WM Beautysystems-Gruppe halten und die Gruppe weiter unterstützen.

Die Rieker Investment GmbH ist eine Gesellschaft der Rieker Finanz-Gruppe. Die Rieker Finanz-Gruppe ist ein selbstständiger Teil der Rieker Gruppe, zu der auch der Schuhhersteller Rieker Schuh gehört. Die Rieker Finanz-Gruppe investiert langfristig und branchenoffen in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Die Beteiligungen werden operativ selbstständig vom bestehenden Management weitergeführt.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Rieker Finanz-Gruppe bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten. Unter Federführung von Dr. Felix Born (Partner) war das folgende Team tätig: Dr. Malte Weitner (Partner, IP/IT/Commercial), Dr. Christian Gunßer (Partner, Corporate/M&A/Commercial), Dr. Ulrich Klumpp (Partner, Kartellrecht), Dr. Natalie Seitz (Kartellrecht), Dr. Kalina Haack (Corporate/M&A), Dr. Daniel Schillerwein (Corporate/M&A), Arthur Eichmann (Corporate/M&A) sowie Marius Bücke (Arbeitsrecht).

Die Geschäftsführung der Rieker Finanz-Gruppe, Thomas Guhl und Axel Wiehrer, setzte die Transaktion inhouse um.

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idealo hat vor dem Landgericht Berlin einen wegweisenden Erfolg gegen Google erzielt. Das Gericht bestätigte, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen, und verurteilte den US-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro inklusive Zinsen.

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"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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