15. Februar 2021

Portfolioerweiterung der Rieker Finanz-Gruppe

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Rieker Investment GmbH beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der WM Beautysystems-Gruppe beraten. Die WM Beautysystems-Gruppe betreibt die größte Sonnenstudiokette in Deutschland und Europa unter der bekannten Marke Sunpoint. Derzeit betreibt die WM Beautysystems-Gruppe mehr als 115 eigene Studios und mehr als 80 Franchise-Studios. Der veräußernde Gesellschafter wird weiterhin eine Minderheitsbeteiligung an der WM Beautysystems-Gruppe halten und die Gruppe weiter unterstützen.

Die Rieker Investment GmbH ist eine Gesellschaft der Rieker Finanz-Gruppe. Die Rieker Finanz-Gruppe ist ein selbstständiger Teil der Rieker Gruppe, zu der auch der Schuhhersteller Rieker Schuh gehört. Die Rieker Finanz-Gruppe investiert langfristig und branchenoffen in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Die Beteiligungen werden operativ selbstständig vom bestehenden Management weitergeführt.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Rieker Finanz-Gruppe bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten. Unter Federführung von Dr. Felix Born (Partner) war das folgende Team tätig: Dr. Malte Weitner (Partner, IP/IT/Commercial), Dr. Christian Gunßer (Partner, Corporate/M&A/Commercial), Dr. Ulrich Klumpp (Partner, Kartellrecht), Dr. Natalie Seitz (Kartellrecht), Dr. Kalina Haack (Corporate/M&A), Dr. Daniel Schillerwein (Corporate/M&A), Arthur Eichmann (Corporate/M&A) sowie Marius Bücke (Arbeitsrecht).

Die Geschäftsführung der Rieker Finanz-Gruppe, Thomas Guhl und Axel Wiehrer, setzte die Transaktion inhouse um.

Weitere Kanzlei-News

18. August 2023

JUVE nominiert OPPENLÄNDER als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

Wir freuen uns mit unserem Kartellrechts-Team, das erneut für diese Auszeichnung nominiert wurde. Wir sehen das als klare Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit im Interesse unserer Mandanten.

Beitrag lesen
04. August 2023

Verfassungsmäßigkeit des Trennungsgebots im Glücksspiel bestätigt

Verfassungsbeschwerden von Wettvermittlern erfolgreich zurückgewiesen: glücksspielrechtliches Trennungsgebot mit der Landesverfassung vereinbar. OPPENLÄNDER hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Land Baden-Württemberg jeweils zur Vereinbarkeit des Trennungsgebots mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Stellung genommen.

Beitrag lesen
03. August 2023

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg ab

Die Veranstaltungsverbote im sog. ersten Lockdown waren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Deshalb war der damit verbundene Eingriff in Art. 12, 14 GG rechtmäßig. Staatshaftungsrechtliche Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

Beitrag lesen
03. August 2023

Land kann den „Faulen Pelz“ in Heidelberg für den Maßregelvollzug nutzen

Die im öffentlichen Baurecht tätigen OPPENLÄNDER-Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Jens Ritter und Dr. Maximilian Stützel haben das Land im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ in Heidelberg erfolgreich beraten.

Beitrag lesen