Spezialisiert

Verkauf von Beteiligungen

Wir strukturieren in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten oder M&A-Beratern den Veräußerungsprozess, betreuen den Datenraum und sind Ansprechpartner für die Teams der Kaufinteressenten. Die wichtigsten Punkte in der Verkäuferberatung sind die Absicherung der Kaufpreiszahlung und die Vermeidung von Haftungsgefahren, beispielsweise aus Verkäufergarantien. Wir beraten unsere Mandanten umfangreich hierzu und verhandeln die entsprechenden Verträge. Nicht zuletzt durch unsere Litigation-Erfahrung in Post-M&A-Streitigkeiten sind wir versiert darin, Haftungsrisiken schon bei der Vertragsgestaltung präventiv zu erkennen. Als erfahrene Verhandler von Unternehmenskaufverträgen verfügen wir über ein großes Repertoire an Möglichkeiten sicherzustellen, dass der gesamte Kaufpreis bei unseren Mandanten ankommt und auch bei ihnen verbleibt. Wir kennen aber auch die besonderen Herausforderungen, die für Verkäufer mit den käuferseits regelmäßig geforderten nachvertraglichen Wettbewerbsverboten verbunden sind und stellen erforderlichenfalls sicher, dass von uns vertretene Verkäufer durch einen Unternehmenskaufvertrags in ihrer künftigen wirtschaftlichen Betätigung nicht übermäßig eingeschränkt werden.

Häufig werden wir von mittelständischen Unternehmern mandatiert, die ihrem „Lebenswerk“ eine dauerhafte Zukunft geben wollen – weil wir die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Familienunternehmen kennen und in den Mittelpunkt unserer Beratung stellen.

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