Spezialisiert

Marktbeherrschung

Marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen unterliegen besonderen kartellrechtlichen Bindungen. Dazu gehören Einschränkungen bei der Gestaltung von Rabattsystemen oder Diskriminierungsverbote gegenüber Abnehmern. Besonders wichtig ist die aus dem Missbrauchsverbot folgende Möglichkeit zur Preiskontrolle.

Zusätzliche Regeln gelten für marktmächtige Internetplattformen. Wir klären durch eine gründliche Analyse der Marktverhältnisse, ob eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung besteht. Im Falle bestehender Marktmacht erarbeiten wir kartellrechtskonforme Lösungen zur Umsetzung strategischer Unternehmensentscheidungen. Wir verteidigen die Preisgestaltung unserer Mandanten in Verfahren der Kartellbehörden. Genauso erfolgreich sind wir in der Durchsetzung von Lieferansprüchen oder der Abwehr von Diskriminierungen.