01. Oktober 2021

Theorie trifft Praxis

Neben Ihrer Anwaltstätigkeit geben die Anwältinnen und Anwälte von OPPENLÄNDER  Ihre Erfahrungen und ihr Knowhow an junge Juristinnen und Juristen weiter, sowohl an Universitäten wie bei anderen Bildungsträgern.

Prof. Dr. Albrecht Bach ist Honorarprofessor und Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Universität Mannheim.

Prof. Dr. Markus Köhler ist Honorarprofessor und Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Mannheim.

Prof. Dr. Christofer Lenz ist Honorarprofessor und Lehrbeauftragter für Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Stuttgart.

Dr. Timo Kieser lehrt Gewerblichen Rechtsschutz an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Dr. Donata Beck ist Lehrbeauftragte für Kartellrecht an der Hochschule der Medien Stuttgart.

Dr. Ulrich Klumpp ist Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Dr. Torsten Gerhard ist Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Lehrbeauftragter an der DHBW Heilbronn.

Dr. Florian Schmidt-Volkmar ist Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Universität Hohenheim.

Dr. Corina Jürschik ist Dozentin für Europarecht.

Dr. Svenja Buckstegge ist Lehrbeauftragte an der DHBW Heilbronn für Markenrecht.

Dr. Carl Höfer ist Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Simon Schmauder ist Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Dr. Clemens Birkert ist Lehrbeauftragter für Recht der Digitalisierung / Legal Tech an der Universität Mannheim.

Dr. Henrike Schulte hält Vorlesungen an der Universität Konstanz und ist Dozentin für Öffentliches Recht.

Dr. Raphael Höll ist Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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